Ein Verdächtiger aus Aschaffenburg, der eigentlich Ende Dezember 2024 ins Gefängnis kommen sollte, trat die Ersatzfreiheitsstrafe nicht an. Der Grund dafür ist ein zweites Urteil mit Geldstrafe, welches die Berechnung der Gesamtstrafe verzögerte.
Ein Verdächtiger aus Aschaffenburg hätte eigentlich Ende Dezember 2024 für mehr als einen Monat ins Gefängnis kommen sollen, trat diese Ersatzfreiheitsstrafe aber laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt nie an. Der Grund dafür sei die gesetzliche Regel, dass ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtstrafe bilden muss. Erst dann sei klar, wie lang der Verurteilte tatsächlich in Haft muss – oder wie viel Geld er zahlen muss.
Mehrere Medien hatten zuvor über den Vorgang berichtet. \Der Verdächtige von Aschaffenburg war an zwei verschiedenen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt worden. Die erste Geldstrafe zahlte er nicht, weshalb er am 23. Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten sollte – was er aber nicht tat. In der Zwischenzeit sei zudem das zweite Urteil mit Geldstrafe rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe das Amtsgericht Schweinfurt erst über eine Gesamtstrafe entscheiden müssen – was aber 'unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen' bisher nicht erfolgte. So blieb der 28-Jährige bis zum 22. Januar auf freiem Fuß – was aber mit Blick auf die Gerichtsverfahren auch der Fall gewesen wäre, wenn er seine Geldstrafen wie gefordert bezahlt hätte. \Der Bezirk Unterfranken bestätigte dem BR am Freitag, dass der mutmaßliche Täter zuvor dreimal in Kliniken des Bezirks untergebracht war. Der erste Aufenthalt war vom 18. bis 22. Januar 2024 im Krankenhaus für Psychiatrie in Werneck (Lkr. Schweinfurt). Die Behandlung erfolgte durch die Unterbringung von Polizei und Rettungsdiensten gemäß Art. 12 des Bayerischen Psychsich-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG). Der Patient 'ließ sich ab dem 19. Januar 2024 auf freiwilliger Basis weiterbehandeln. Der Patient zeigte während der stationären Behandlung keine Eigen- oder Fremdgefährdung und wurde schließlich am 22. Januar 2024 auf eigenen Wunsch regulär ins Ankerzentrum und die dortige medizinische Versorgung entlassen', heißt es vom Bezirk. Zu den Gründen der Aufnahme liegen dem Bezirk keine Informationen vor, Krankheitssymptome oder Medikation fallen unter die ärztliche Schweigepflicht. \Am 13. Mai wurde der heute 28-Jährige von der Polizei in die Psychiatrische Klinik in Aschaffenburg gebracht. Während des stationären Aufenthaltes habe es laut Bezirk keine Anzeichen oder Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben: 'Es konnte ein angemessenes Gespräch geführt werden, weshalb der rechtliche Beschluss vom 13. Mai 2024 nicht verlängert und er am 13. Mai 2024 nach oberärztlicher Exploration entlassen wurde.' Am 3. August 2024 wurde der mutmaßliche Täter erneut in die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg eingewiesen, wo er nach Angaben des Bezirks freiwillig blieb. Auch hier wurde er 'in ausgeglichenem psychischem Zustand, ohne Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung' entlassen. Bei allen Aufenthalten habe der Patient das Angebot bekommen, sich – insbesondere bei Verschlechterung – jederzeit wieder melden zu können
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