Etappensieg für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht rechtens wäre. Das jahrelange Tauziehen hat damit kein Ende.
Demonstration für Julian Assange - Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Journalistenverbände, Künstler und Politiker fordern Assanges sofortige Freilassung. - Foto: Kirsty Wigglesworth/AP/dpa
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Der Londoner High Court gab dem Berufungsantrag des gebürtigen Australiers teilweise statt. Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet. Es ging vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.
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