Nach monatelangen Spekulationen steht jetzt fest: Ahrtal-Landrat Jürgen Pföhler muss sich nicht für sein Verhalten in der verheerenden Flutnacht mit 135 Toten verantworten. Moralisch sei Pföhlers Verantwortungslosigkeit nicht zu entschuldigen, sagt auch die zuständige Staatsanwaltschaft.
Bitte markieren Sie die entsprechenden Wörter im Text. Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion.Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, betritt den Saal zur Verkündung der Ergebnisse der Ermittlungen zur Flutkatastrophe an der AhrNach monatelangen Spekulationen steht jetzt fest: Ahrtal-Landrat Jürgen Pföhler muss sich nicht für sein Verhalten in der verheerenden Flutnacht mit 135 Toten verantworten.
Ein moralisch fragwürdiges Verhalten begründe jedoch keine strafrechtliche Schuld. Fehler zu machen oder eine Pflichtwidrigkeit zu begehen, „ist in Deutschland nicht strafbar“. Das sei für die Menschen im Ahrtal schwer zu verstehen, räumte Mannweiler ein. In Deutschland werde jemand nur verurteilt, wenn er eine Straftat begangen hat.
Mannweiler begründete die Einstellung des Verfahrens ebenfalls damit, dass es sich bei der Flut um ein unvorhersehbares Ereignis handelte. Ein „politischer Wahlbeamter“ und ein „ehrenamtlicher Feuerwehrmann“ seien nicht in der Lage gewesen, angemessen auf ein Ereignis dieser Dimension zu reagieren. Auch die Verantwortlichen in der Technischen Einsatzleitung seien von der „Dynamik“ der Ereignisse überrollt worden.
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