Auto parken: Neues Urteil! Jetzt droht vielen der Abschlepper

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Halb auf dem Bürgersteig parkende Autos nerven! Ein Richterspruch gibt nun Anwohnern Recht: Städte müssen strenger gegen das „aufgesetzte“ Parken vorgehen.

Autos, die halb auf dem Gehweg parken, sind vielerorts Alltag und für die Fahrer meist eine Notlösung. Problem: Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Anwohner mit Kinderwagen kommen nicht oder nur unter Schwierigkeiten am Auto vorbei. Das geht so nicht, haben Richter in Leipzig jetzt entschieden.

Bereits 2016 ist betroffenen Anwohnern aus Bremen wegen des sogenannten „aufgesetzten Parkens“ der Kragen geplatzt: Sie klagten gegen die Stadt und forderten die zuständige Behörde zum Handeln auf. Der Fall wurde juristisch unterschiedlich gewertet und landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht inHenning J. Bahr, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, nennt das Urteil gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „wegweisend“.

Bereits 2021 urteilte das Bremer Verwaltungsgericht, dass Anwohner Maßnahmen gegen das Falsch-Parken fordern dürften. Die Behörden müssten einschreiten. In der nächsthöheren Instanz entschied das Bremer Oberverwaltungsgericht, dass die Behörden Spielraum hätten. Sie müssten nur handeln, wenn „die Nutzbarkeit der Gehwege von Wohnstraßen in unzumutbarer Weise betroffen ist“. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun überwiegend dem Oberverwaltungsgericht recht.Parken auf Gehwegen ist verboten. Laut Paragraf 2 Abs. 1 und Paragraf 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung darf man nur auf dem Bürgersteig parken, wenn ein Verkehrsschild das erlaubt.

Die Richter sehen auch das allgemeine Parkplatz-Problem. In vielen Innenstädten wird wegen Platzmangels oft halb auf dem Bürgersteig geparkt. Womöglich könnten stark betroffene Viertel durch ein stadtweites Park-Konzept entlastet werden.

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