Im April läuft ein Mann durch den Mannheimer Uni-Hörsaal - bewaffnet mit einer Machete. Wer sich ihm in den Weg stellt, bedroht er. Dann schießt ein Polizist.
Im April läuft ein Mann durch den Mannheim er Uni-Hörsaal - bewaffnet mit einer Machete. Wer sich ihm in den Weg stellt, bedroht er. Dann schießt ein Polizist .
Mannheim - Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, der im April an der Universität Mannheim im Dienst einen 31-Jährigen erschossen hatte, ist eingestellt. Der Polizeibeamte habe in Notwehr und somit gerechtfertigt gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim mit.Der 31-jährige polizeibekannte Mann war am 23.
Da der 31-Jährige dem nicht nachkam, sondern sich mit der Machete in der Hand mit mindestens einem Schritt auf den Polizisten zubewegte, gab dieser einen Schuss aus seiner Dienstwaffe auf den 31-Jährigen ab. Der Schuss traf ihn im rechtsseitigen Brustbereich, woraufhin er unmittelbar zusammenbrach. Der 31-Jährige starb später."Zum Zeitpunkt der Schussabgabe lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Polizeibeamten vor.
Die Schussabgabe sei erforderlich gewesen, um den Angriff abzuwehren. Dass der 31-Jährige möglicherweise an einer psychischen Erkrankung litt, ändere daran nichts. Vielmehr sei dem Polizeibeamten ein Zurückweichen nicht möglich gewesen, ohne ein ganz erhebliches Risiko für sich selbst oder für die im Hörsaal anwesenden Menschen einzugehen.
Tödlicher Einsatz Mannheim Polizist Notwehr
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