BAföG ermöglicht vielen jungen Menschen das Studium. Doch was ist, wenn die Rückzahlung ansteht und das Geld nicht reicht? Wie man die BAföG-Rückzahlung verschieben kann und worauf dabei zu achten ist, lesen Sie hier.
beginnt dann ein weiteres halbes Jahr später. Zuständig für die Rückforderung des Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Wer sich die Rückzahlung aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht leisten kann, hat die Möglichkeit einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungspflicht zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, verschiebt sich der Beginn der Rückzahlung demzufolge in der Regel um ein Jahr. Außerdem ist die Freistellung auch rückwirkend bis maximal vier Monate vor dem Eingang des Antrags möglich.
Ein Beispiel: Wird ein Antrag zum 12. Juli 2023 eingereicht, kann die Freistellung laut BVA frühestens ab 1. März 2023 gewährt werden.Dem Bildungsministerium zufolge kann der Antrag auf Freistellung von der BAföG-Rückzahlung formlos an das BVA gestellt werden. Das ist zum einen online unterDem Antrag müssen zudem Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen angefügt werden, also etwa ein aktueller Einkommensnachweis.
Ein Beispiel: Eine ehemalige Studentin muss BAföG zurückzahlen, ist verheiratet und hat zwei Kinder unter 16 Jahren. Ihr Partner hat ein errechnetes Einkommen von 500 Euro. So stellt sich der Gesamtfreibetrag zusammen:Erhöhungsbetrag durch den Partner: 805 Euro - davon wird das errechnete Einkommen, also 500 Euro, abgezogen: 305 EuroDer Gesamtfreibetrag liegt somit bei 3370 EuroAls Einkommen zählt dem BVA zufolge nicht das Brutto Einkommen.
So werden zunächst die Werbungskosten abgezogen. Die Pauschale liegt hier seit Januar 2023 bei jährlich 1230 Euro. Wer erhöhte Werbungskosten hat, beispielsweise weil der
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