Der Staat muss die Bafög-Sätze für Studierende nicht erhöhen, auch wenn sie nicht zum Leben reichen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wirft Fragen auf.
Der Staat muss die Bafög-Sätze für Studierende nicht erhöhen, auch wenn sie nicht zum Leben reichen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wirft Fragen auf.
diese Woche eine Absage erteilt und damit die Hoffnungen, eine Bafög-Erhöhung auf dem Gerichtsweg durchzusetzen, gebremst.Studierende haben keinen Anspruch darauf, vom Staat finanziell so gefördert zu werden, dass sie davon ihren Lebensunterhalt für ein Studium bestreiten können - so lässt sich der Beschluss aus Karlsruhe zusammenfassen. Konkret bezieht sich die Entscheidung auf die Bafög-Grundpauschale für den Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015.
Das Bundesverfassungsgericht geht aber davon aus, dass das für den beurteilten Zeitraum nicht der Fall war. Ob sich die Lage seit 2015 wegen weiter gestiegenerWie begründet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung? Deswegen sei es erforderlich, Prioritäten zu setzen, und dies sei Sache des Gesetzgebers. Ihm lassen die Richterinnen und Richter weitgehend freie Hand, wie er staatliche Leistungen verteilt und inwieweit er finanzschwache Studierende unterstützt.Was bedeutet das konkret für Bafög-Empfänger?
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