Kein Verfahren - Gerichts-Sieg für Jatta! BILDSport
Jattas Anwalt Thomas Bliwier hatte mit einer Einwendung versucht, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern. Offenbar mit Erfolg.
Das Abendblatt zitiert aus dem Beschluss: „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht.“ Und: „Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde.“
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