Weil sie Geflüchtete in ihrem Kloster aufnahm, musste Äbtissin Mechthild Thürmer in Bayern vor Gericht. Doch nun wurde das Verfahren eingestellt.
BAMBERG taz | Mutter Mechthild muss nicht ins Gefängnis. Der Satz klingt für jeden, der sie einmal kennengelernt hat, wie eine Selbstverständlichkeit und ist es dennoch nicht. Denn als die ganze Angelegenheit losging, hatte ein Amtsrichter der Nonne durchaus zu verstehen gegeben, dass sie mit einer „empfindlichen Freiheitsstrafe“ zu rechnen habe, wenn sie nicht Vernunft annehme und einen Strafbefehl über 2.500 Euro akzeptiere.
Die Bamberger Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl argumentiert, die Äbtissin habe sich strafbar gemacht, weil sie das Kirchenasyl jeweils auch dann fortgesetzt habe, nachdem das Bamf ihr mitgeteilt habe, dass eine Härtefallprüfung nicht mehr in Betracht komme oder abschlägig beschieden worden sei.
Und die Schicksale der Frauen seien tatsächlich zum Erbarmen gewesen. Die nigerianische Geflüchtete sei bereits dreimal zurück nach Italien und einmal sogar vor dort zurück nach Libyen gebracht worden. In Italien sei sie vergewaltigt worden, habe unter Brücken schlafen müssen. Auch in Libyen sei sie vergewaltigt, mit HIV infiziert und misshandelt worden, ihr Oberkörper sei mit den Narben von Messerstichen übersät gewesen.
Kurz zuvor hatte das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg den Freispruch eines Benediktinermönchs bestätigt, bei dem ein Flüchtling aus dem Gazastreifen Zuflucht gefunden hatte. Es war das erste letztinstanzliche Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl in Bayern, wo die Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahren besonders rigoros gegen Kirchenangehörige vorgegangen waren.
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