Immer wieder zieht die AfD mit den unterschiedlichsten Klagen vor Gericht - in der Regel ohne Erfolg. Nun werden gleich zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofs erwartet.
München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will heute seine Entscheidung verkünden, ob die Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im bayerischen Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht. Besonders heikel ist diese Frage, weil das Kontrollgremium den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert - und die AfD auch in Bayern von diesem als Gesamtpartei beobachtet wird.
Konkret geht es in den Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden. Die AfD argumentiert deshalb, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit und effektive Oppositionsarbeit beschnitten. Das Kontrollgremium müsse spiegelbildlich wie der Landtag selbst besetzt werden.
Die Vertreter des Landtags argumentierten dagegen vor Gericht, dass der Zugang zu dem Gremium sehr wohl durch eine Wahl geregelt werden dürfe. Und die sei nun einmal geheim. Zudem sei ein Abgeordneter frei und niemandem für eine Wahlentscheidung Rechenschaft schuldig.Im Sommer 2021 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, damals wegen Unzulässigkeit.
Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Politiker anwesend waren. Die AfD wird auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet.
Gericht Afd-Klage Gremien-Besetzung
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