Die juristische Auseinandersetzung um die Arbeitszeitkonten für Grundschullehrer geht weiter. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht rechtskräftig, das Ministerium sucht nach einer Lösung.
Die juristische Auseinandersetzung um die Arbeitszeitkonten für Grundschullehrer geht weiter. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht rechtskräftig, das Ministerium sucht nach einer Lösung.
München - Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschul-Lehrkräften ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft gebeten, gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Der Grund: Das Kultusministerium wolle sicherstellen, dass auch im laufenden Schuljahr die Unterrichtsversorgung gewährleistet sei.
Der VGH hatte Mitte November entschieden, dass das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule.
Das Kultusministerium hatte Grundschullehrkräfte 2020 verpflichtet, in Vollzeit fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden pro Woche zu leisten. Nach den fünf Jahren sollte eine dreijährige Wartephase folgen. In den fünf Jahren danach sollten nur 27 Stunden geleistet werden, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte.
Ministerium Arbeitszeitkonto Lehrer
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