Neue Corona-Verordnung sorgt für Bürgertest-Chaos: Wer nun zahlen muss und wer nicht
Gilching/München – Stefan Hartmann hat die halbe Nacht über dem Papier gebrütet, das das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch veröffentlicht hatte. Wenige Stunden später sperrte er seine Apotheke in Gilching im Kreis Starnberg auf – und ahnte bereits, dass ihm ein chaotischer Tag bevorsteht. Dieist Donnerstag in Kraft getreten. Wenige Stunden, nachdem die Details bekannt wurden.
Künftig haben nur noch einige Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Test . Wieder andere müssen drei Euro zuzahlen. Und wer in keine der beiden Gruppen fällt, muss die kompletten Kosten für den Test tragen. Das waren bisher 11,50 Euro, die Testzentren konnten die Summe über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Nachdem der Bund die Tests nun nicht mehr finanziert, geht das nicht mehr. Je nach Aufwand legen die Betreiber der Zentren einen Betrag fest.
Wer muss zahlen und wer nicht: Mit dieser Grafik versucht Apotheker Hartmann, den Überblick zu behalten. Die 20 Euro sind ein Beispiel-Betrag. Die Summe für Selbstzahler wird wohl im niedrigen zweistelligen Bereich liegen. © FKNDas Bundesgesundheitsministerium schreibt, ein Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim müsse „der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht werden“. Auch von Online-Formularen, die in den Einrichtungen abgestempelt werden müssen, ist die Rede.
Und als Vorsitzender der Deutschen Apothekerkooperationen ahnt er auch, dass sich für viele Apotheken das Testen nicht mehr rentieren wird. Zumal mit der neuen Verordnung auch die Materialbeteiligung und der Honoraranteil pro Test um je einen Euro gekürzt wurde. Der Bund habe über Nacht ein Bürokratie-Monster geschaffen, schimpft er. „Viele Apotheker werden das Testangebot einstellen.
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