Bayern: Verwaltungsgericht verkündet Urteil über AfD-Beobachtung am 1. Juli

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Bayern: Verwaltungsgericht verkündet Urteil über AfD-Beobachtung am 1. Juli
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Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Das Münchner Verwaltungsgericht will bald seine Entscheidung bekanntgeben.

Das Verwaltungsgericht München wird zur Klage der AfD gegen deren Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz am 1. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. Das sagte der Vorsitzende der 30. Kammer beim Verwaltungsgericht, Michael Kumetz, am Donnerstag. Zuvor hatte das Gericht an drei Verhandlungstagen die Belange rund um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erörtert.

Nachrichtendienstliche Quellen, wie etwa V-Leute, setzen die Verfassungsschützer bis zu einer erfolgten gerichtlichen Klärung der Angelegenheit nach eigener Darstellung nicht ein. In den vorgelegten Dokumenten wurden teils verfassungsfeindliche und rassistische Aussagen von Parteimitgliedern oder Sympathisanten getroffen. Teils wurden sie von Parteimitgliedern weiterverbreitet. Die AfD-Seite versuchte die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen.

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