Der Freistaat hat jetzt ein eigenes Cannabis-Gesetz, das viele Verbotszonen für den Rauschgift-Konsum ermöglicht. Ob es auch was hilft, ist umstritten.
Der Freistaat hat jetzt ein eigenes Cannabis-Gesetz, das viele Verbotszonen für den Rauschgift-Konsum ermöglicht. Ob es auch was hilft, ist umstritten.am Dienstag ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das auf den bandwurmartigen Namen „Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ hört.
Um es vorwegzunehmen: Auch die Münchner Staatsanwälte sind nicht glücklich mit den Folgen der teilweisen Freigabe von Cannabis. So ist eines der Ziele, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und so der organisierten Kriminalität eine Einnahmequelle zu entziehen. Das gelinge bisher nicht. Im Gegenteil: Verminderte Strafen erschweren den Ermittlern den Kampf gegen die Dealer.
Jugendliche dürfen zwar - wie bisher - kein Cannabis besitzen. Allerdings gehen sie straffrei aus, wenn sie mit einer Menge bis zu 25 Gramm erwischt werden. Mit dieser Straffreiheit habe die Staatsanwaltschaft kein Druckmittel mehr, um junge Menschen in einen Drogen-Präventionskurs zu schicken, klagte Kornprobst. Gleichzeitig beobachten die Ermittler voller Sorge, dass Cannabis-Produkte durch neue Züchtungen immer stärker werden.
Kritiker wie der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl, der die Teil-Legalisierung einst mit einem Joint im Landtag feierte, werfen der Staatsregierung vor, sie habe im „blinden Kampf gegen Cannabis jede Relation verloren“. Polizei, Justiz und Behörden würden mit Bürokratie überhäuft, ohne dass es erkennbar nütze.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek beurteilt das neue bayerische Gesetz naturgemäß anders: „Es schützt die passiv betroffene Bevölkerung vor stark gesundheitsschädlichem Cannabisrauch und ist ein ganz wichtiges Signal für den Jugend- und Gesundheitsschutz. Besonders beim größten Volksfest der Welt: Wir wollen eine kifferfreie Wiesn.“