Möglichst schwer sollen es Cannabis-Konsumenten in Bayern nach dem Willen der Staatsregierung haben. Ein parteiübergreifendes Bündnis hält das für rechtswidrig und zieht vor den Verfassungsgerichtshof. Gesundheitsministerin Gerlach kontert.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene war noch gar nicht in Kraft, da richtete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder schon: Wer mit Cannabis glücklich werden wolle, sei anderswo besser aufgehoben als in Bayern, sagte Söder im Februar. Bayern werde das Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. Später ergänzte er: Der Freistaat soll "kein Kiffer-Paradies" werden.
Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz verstößt laut Wegge gegen die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz: "Zum einen hat der Freistaat Bayern keine Gesetzgebungskompetenz, und zum anderen greift sie mit den Regelungen unverhältnismäßig gegen die Grundrechte der Bayerischen Bürgerinnen und Bürger ein."Gürpinar kritisiert auf BR-Anfrage: "Die CSU nutzt jeden Moment, um ihren Kulturkampf gegen alles Fortschrittliche durchzusetzen.
Auch für Volljährige ist der öffentliche Konsum von Cannabis beschränkt. So gilt ein Verbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Ganz untersagt ist der Konsum auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon.
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