„Knöllchen“-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter

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Karlsruhe/Siegburg - Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt. Das Urteil hat Folgen für Autohalter.

"Knöllchen"-Machtwort aus Karlsruhe: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont und ist damit einem Bürger zur Seite gesprungen, der in Siegburg bei Köln wegen eines Parkverstoßes ein 30-Euro-Bußgeld zahlen sollte. Dagegen hatte er sich vergeblich vor dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln gewehrt.

35 Uhr stand der Wagen immer noch dort. Zur Frage, wer den Wagen dort abgestellt hat, schwieg der Halter. Dennoch wurde er zur Zahlung des Bußgelds verurteilt. Das Gericht habe sich zwar das Foto des Autos angeschaut, eine weitere Beweisaufnahme habe aber nicht stattgefunden, rügten die Verfassungsrichter. Das angegriffene Urteil enthalte keinerlei Ansätze sachgerechter Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft.

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