Berlin - Ein Cannabis-Konsument raucht vor einer Kita oder Schule. Die Polizei bekommt das mit. Und jetzt? Über die Höhe von Bußgeldern grübeln gerade die Bundesländer. Ein föderales Flickwerk ist absehbar.
- Ein Cannabis-Konsument raucht vor einer Kita oder Schule. Die Polizei bekommt das mit. Und jetzt? Über die Höhe von Bußgeldern grübeln gerade die Bundesländer. Ein föderales Flickwerk ist absehbar.
Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum - aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es gleich so teuer wird.
Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im Einzelfall angemessene Geldbuße, wie es weiter heißt. Und den Ländern stehe es auch frei, sich mit anderen interessierten Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen - etwa den Erlass eines Bußgeldkatalogs - zu erörtern.
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