Schlafen Sie unruhig, weil Sie Geheimnisse vor dem Finanzamt haben? Vielleicht hilft es, freiwillig reinen Tisch zu machen. Sind Ihre Schummeleien ...
Schlafen Sie unruhig, weil Sie Geheimnisse vor dem Finanzamt haben? Vielleicht hilft es, freiwillig reinen Tisch zu machen. Sind Ihre Schummeleien aufgeflogen, ist es dafür nämlich zu spät.Am besten schriftlich: Wer eine Selbstanzeige beim Finanzamt stellen möchte, sollte das zum Beispiel per Brief oder Mail machen.
Und drittens müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vorsätzlich gehandelt, also gewusst haben, was sie da tun. Vor Gericht zu beweisen, dass dem nicht so wahr, ist laut Wulf, der auch Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins ist, alles andere als trivial.Laut Wulf werden die Erkenntnisquellen der Finanzverwaltung immer besser.
„Als Anwalt habe ich schon viele Leute getroffen, die dachten, das käme nie raus“, sagt Rechtsanwalt Wulf. Am Ende stand dann doch die Steuerfahndung vor der Tür. Und spätestens dann hätten die meisten Betroffenen festgestellt, dass es sich nicht gelohnt hat.Das hängt vom Einzelfall ab.
Aber Achtung: Ihre Beichte ist nur dann etwas wert, wenn das Finanzamt noch keine Kenntnis von Ihren Mogeleien hatte. Konnten Sie ahnen, dass Ihnen die Ermittler auf der Spur sind, nützt Ihnen die Selbstanzeige nichts mehr. Gleiches gilt, wenn die hinterzogene Steuer einen Wert von 25 000 Euro überschreitet.Besondere Formvorschriften gebe es dafür nicht, sagt Martin Wulf.
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