Beide Seiten legen Rechtsmittel gegen Urteil zu tödlichem B28-Unfall ein

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Das Urteil im Prozess um den tödlichen B28-Unfall bei Senden ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.

"Das eigene Kind zu verlieren, ist das Schlimmste, das passieren kann. Kein Urteil kann dem gerecht werden, um den Schmerz zu lindern." Diese Worte wählte Rechtsanwalt Benjamin Prötzel in seinem Plädoyer im Prozess um den tödlichen Unfall auf der B28 bei Senden. Am Ende der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, Richterin Gabriele Buck sprach eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen den 29-jährigen Angeklagten aus.

Sowohl die Verteidigung des Unfallverursachers als auch die Staatsanwaltschaft haben jetzt Rechtsmittel dagegen eingelegt, wie Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler auf Nachfrage unserer Redaktion am Freitag bestätigt. Warum die jeweiligen Seiten mit dem Urteil offensichtlich nicht einverstanden sind, war am Freitag nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Auch Kessler konnte zu den Beweggründen nur mutmaßen, da eine Begründung zunächst nicht angegeben werden müsse.

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