Beobachtung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: Verfassungsschutz will neues AfD-Gutachten vorlegen

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Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Nun sind drei Szenarien denkbar.

vorlegen. „Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein“, sagte Behördenchef Thomas Haldenwang am Montag bei einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages.dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuftEntweder hat sich der Verdacht nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung als Verdachtsfall beendet.

Für die Initiative habe er zwar Verständnis, denn die AfD sei eine „große Bedrohung für die Demokratie“, sagte der SPD-Politiker. Doch ein Parteienverbot sei im Grundgesetz und auch beim Bundesverfassungsgericht mit großen Hürden versehen. Es seien noch nicht die kompletten Voraussetzungen gegeben, diesen Weg zu gehen.- die „Rechtsextremen“ könnten weiter den „Opfer-Mythos“ pflegen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht

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