Berichterstattung des Hamburger Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische Einrichtung ist rechtmäßig

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Berichterstattung des Hamburger Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische Einrichtung ist rechtmäßig Bundesländer HansestadtHamburg Hamburg News

Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Bewertung des Islamischen Zentrums Hamburg durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg.

Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. , ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27.

Das LfV Hamburg berichtet öffentlich über das IZH seit dem Erscheinen des ersten „Verfassungsschutzbericht 1993“ im Mai 1994. Der Verein hat sich nach Rückkehr Ayatollah Khomeinis im Kontext der sogenannten „Islamischen Revolution“ von 1979 zu einer wichtigen Einrichtung des Iran entwickelt und ist als weisungsgebundener Außenposten des iranischen Regimes zu werten.

Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen.

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