Ab dem 1. Juli dürfen sich in Deutschland Anbauvereinigungen für den Cannabis-Anbau gründen. Bislang war aber völlig unklar, welche Berliner Behörde zuständig ist. Nun gibt es eine Lösung.
Ab dem 1. Juli dürfen sich in Deutschland Anbauvereinigungen für den Cannabis-Anbau gründen. Bislang war aber völlig unklar, welche Berlin er Behörde zuständig ist. Nun gibt es eine Lösung.
Berlin - Nach wochenlanger Unsicherheit gibt es für Cannabis Social Clubs in Berlin nun endlich Klarheit: Menschen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen wollen, können eine entsprechende Lizenz ab dem 1. Juli bei den Berliner Bezirksämtern beantragen. Das teilte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach Eingang aller Angaben und Nachweise würden die Anträge innerhalb von drei Monaten bearbeitet.
Eine Verordnung, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, gibt es nach Angaben der Sprecherin noch nicht. Am Donnerstag sei auf Ebene der Staatssekretäre konstruktiv über einen Entwurf beraten worden. Offene Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, etwa was die Überwachung der Anbauvereinigungen angeht, sollten zeitnah geklärt werden, damit die Verordnung zügig in das senatsinterne Mitzeichnungsverfahren gebracht werden könne.
So lange es keine eigene Verordnung gebe, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, seien in Berlin die Bezirke zuständig, erklärte die Sprecherin. Eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe werde sich regelmäßig mit dem Thema beschäftigen und alle Fragen für eine einheitliche Umsetzung des Cannabisgesetzes im Land Berlin klären.
Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April und der Regelung für die Anbauvereinigungen sei sehr kurz und "mehr als ambitioniert". Die Umsetzung des Gesetzes stelle die Behörde vor große Herausforderungen.Da es in Berlin bislang keine klaren Regelungen für die Lizenzen gab, klagten Cannabis Social Clubs über fehlende Planungssicherheit.
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