Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als 'Officer Denny' unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Das bestätigt ein Gericht.
Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als"Officer Denny" unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Das bestätigt ein Gericht.
Berlin - Die umstrittenen Internetauftritte eines Berliner Polizisten bleiben verboten. Der Hauptkommissar dürfe nicht als "Officer Denny" in verschiedenen sozialen Medien agieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Montag. Es bestätigte damit ein Verbot der Berliner Polizeibehörde, die dem Beamten eine entsprechende Nebentätigkeit untersagt hatte.
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