Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik auf ein wirksameres Luftreinhalteprogramm ist am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht
Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik auf ein wirksameres Luftreinhalteprogramm ist am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt worden. Die DUH wirft der Bundesregierung vor, nicht genug gegen den Ausstoß von etwa Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub zu tun und das aktuelle Programm auf Grundlage veralteter Daten beschlossen zu haben. Die Regierung bestreitet das.
Die Bundesregierung argumentierte, es sei unmöglich gewesen, so schnell an aktuelle Daten zu kommen und sie in das Programm einfließen zu lassen. Eine Neuabschätzung hätte wegen des großen Aufwands monatelange Verzögerungen und damit womöglich ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission bedeutet.
Die Vorsitzende Richterin am OVG, Ariane Holle, welche die letzten beiden Klagen der DUH gegen die Bundesregierung am OVG zugunsten der Umweltschützer entschieden hatte, sagte hingegen, dass sie hier durchaus ein Spannungsverhältnis sehe. Wenn der Gesetzgeber immer wieder auf aktuelle Daten regieren müsse, werde das Programm nicht fertig und könne nicht beschlossen werden, stellte Holle fest.
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