Berlin muss Strafe an Klima-Kleber zurückzahlen - das könnte richtig teuer werden

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Ein Urteil mit möglichen Folgen! Die Gebühren für das Entfernen eines Klima-Klebers von der Fahrbahn sind unrechtmäßig - dies urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin. Obwohl die Entscheidung nur einen Einzelfall betrifft, könnte sie auf weitere Fälle anwendbar sein.

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Ein Urteil mit möglichen Folgen! Die Gebühren für das Entfernen eines Klima-Klebers von der Fahrbahn sind unrechtmäßig - dies urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin. Obwohl die Entscheidung nur einen Einzelfall betrifft, könnte sie auf weitere Fälle anwendbar sein.

Die „Letzte Generation“ betrachtet diesen Fall als Präzedenzfall und erwartet, dass das Urteil auf alle weiteren Straßenblockaden der Gruppe in Berlin anwendbar sein wird. Der Verein schätzt, dass das Land möglicherweise bis zu 300.000 Euro zurückzahlen muss. Oft übernimmt die „Letzte Generation“ solche Gebühren, finanziert durch Spenden.

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