Das Bundesverfassungsgericht wird nun am Dienstag über die Berlin-Wahl 2023 entscheiden. Im Vorfeld sorgt ein Brief für Verwirrung.
Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen komplett für ungültig erklärt. Als Termin für die Wiederholungswahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.Die Entscheidung stand im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, das für eine Wahlwiederholung sehr enge Grenzen setzt.
Während für Widersprüche gegen die Berliner Wahlen der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig ist, entscheidet der Bundestag selbst über die mögliche Wiederholung. Diese Entscheidung kann aber ebenfalls in Karlsruhe überprüft werden.
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