In Berlin wurde eine 32-jährige Klima-Kleberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Die Frau hatte sich mehrfach auf Fahrbahnen festgeklebt und mehrere Sachbeschädigungen begangen.
In Berlin wurde eine 32-jährige Klima-Kleberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Die Frau hatte sich mehrfach auf Fahrbahnen festgeklebt und mehrere Sachbeschädigungen begangen.
Das Mitglied der „Letzten Generation“ sei wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten am Mittwoch. Gegenüber „ “ bestätigte die Sprecherin, dass die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Die 32-Jährige hat sich laut Urteil zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 in fünf Fällen an Straßenblockaden beteiligt und sich dabei auf Fahrbahnen beziehungsweise sogenannten Verkehrszeichenbrücken festgeklebt.
Zudem hat sie sich an zwei Farbattacken beteiligt: Am 7. März 2023 bespritzte die Klimagruppe aus Protest gegen die Politik von Verkehrsminister Volker Wissing die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums mit oranger Farbe. Dafür hatten die Aktivisten ein Feuerwehrauto angemietet. Am 22. April 2023 gab es dann eine Aktion am Kurfürstendamm, bei der Luxus-Boutiquen mit oranger Farbe beschmiert wurden.
Nach Gerichtsangaben waren es nicht die einzigen Straftaten, an denen sich die 32-Jährige beteiligt hat. Sie sei bereits wegen anderer Aktionen der Klimagruppe von Gerichten in Hamburg und Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden, betonte die Sprecherin. Diese seien im aktuellen Prozess nicht in die Gesamtstrafe einbezogen worden.
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