Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin abgelehnt – nun reicht es die Begründung für seine Entscheidung nach. BerlinWahl cduberlin spdberlin regberlin
Wolfgang Kumm/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat begründet, warum es den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl abgelehnt hat. Aus der Begründung geht hervor, dass bereits die Verfassungsbeschwerde vom vergangenen November unzulässig war. Das Gericht wird die Neuwahl so nicht mehr aufheben. Der Eilantrag habe keinen Erfolg gehabt, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei. Das Grundgesetz gewährleiste Bund und Ländern eigenständige Verfassungsbereiche, die auch das Wahlrecht umfassten. Vor diesem Hintergrund sei für eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen in der Regel kein Raum, erläuterte das Gericht.
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