Beschluss des Kabinetts: Public Viewing bei der Fußball-EM soll wieder nach 22 Uhr erlaubt sein

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Beschluss des Kabinetts: Public Viewing bei der Fußball-EM soll wieder nach 22 Uhr erlaubt sein
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Vom 14. Juni bis 14. Juli findet in Deutschland die Europameisterschaft im Fußball statt. Public Viewing soll auch dann erlaubt sein, wenn die Spiele bis in die Nachtstunden gehen.

. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch per Verordnung. Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.

Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung laut zuständigem Bundesumweltministerium notwendig. Die Ausnahme erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft.

Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden . Das Ministerium weist darauf hin, dass Kommunen trotz der Ausnahmeregelung auch weiter im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssten.Neben dem Publikumsinteresse spielten für die Übertragungsevents im Freien beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen eine Rolle.

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