Die UN richten eine Untersuchungskommission zur Gewalt gegen Protestierende im Iran ein. Die Mehrheit mussten sich Deutschland und Island erarbeiten.
Außenministerin Baerbock und UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Turk, am 24. November in Genf Foto: Martial Trezzini/Keystone/dpa
Als eine von wenigen Außenministerinnen war Baerbock sogar persönlich nach Genf gereist, um in der Ausschusssitzung für die Initiative zu werben. Schon zuvor hatte das Auswärtige Amt in Einzelgesprächen mit den übrigen 46 Mitgliedsstaaten des Gremiums um Unterstützung gebuhlt. Anders als im UN-Sicherheitsrat hat im Menschenrechtsrat zwar kein Land ein Veto-Recht. Für Entscheidungen reichen einfache Mehrheiten aus.
Regime spricht von Missbrauch Der Iran hielt dagegen, indem er ebenfalls eine Frau in die Debatte schickte: Khadijeh Karimi, eine Funktionärin der iranischen Frauenbehörde. Sie warf „arroganten Staaten“ des Westens vor, den Menschenrechtsrat zu missbrauchen.
Hilfreich war aber auch: Sowohl der Menschenrechtskommissar als auch der Iran-Sonderberichterstatter der UN sprachen sich für die Untersuchungskommission aus. Mit ihren bislang verfügbaren Instrumenten kommen sie nach eigenen Angaben nicht weiter, weil der Iran nicht kooperiert.
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