Die Corona-Pandemie ist vorbei - auf eine neue Pandemie will die Welt besser vorbereitet sein. Derzeit wird ein internationaler Vertrag dazu verhandelt. Schon im Entstehen gibt es viele Klagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten internationalen Pandemievertrag als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss.
Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, so das höchste deutsche Gericht . Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehr als 1600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig.Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vorbereitet sein und schneller reagieren können.
Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über einen Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht betonte hingegen: Innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zustimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.Zu dem internationalen Vertrag gibt es Entwürfe als Grundlage weiterer Verhandlungen.
Schon im Entstehen gab es viel Kritik. Vor einigen Tagen, am 18. September, war eine Petition gegen den Pandemievertrag im Petitionsausschuss des Bundestags erörtert worden, in der ein Verlust der Grundrechte befürchtet wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar , hatte bei der Sitzung aber die Auffassung vertreten, dass durch den Pandemievertrag weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden.
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