Eine Familie macht Urlaub auf der griechischen Insel Kos. Das Hotel hat sechs Pools und zahlreiche Liegen. Das Problem: Keine ist frei. Der Urlauber klagt und bekommt recht. Der Reiseveranstalter muss fast 1.000 Euro zurückzahlen.
Es ist das wohl deutscheste aller Klischees: die Poolliege mit dem Handtuch reservieren. Ein Urteil des Amtsgerichts Hannover klingt da fast wie Realsatire. Das Drama spielte sich im August 2024 auf der griechischen Insel Kos ab.
Ein Urlauber hatte für seine vierköpfige Familie eine Pauschalreise für mehr als 7.000 Euro gebucht. Zum Hotel gehörten sechs Pools und zahlreiche Liegen. Doch selbst wer um sechs Uhr morgens aufstand, um Handtücher zu platzieren, fand alles belegt. Die Kinder hätten auf dem Boden liegen müssen, so der Urlauber.
Der Mann klagte gegen den Reiseveranstalter und bekam recht.
"Wenn ein Mangel in der Reise vorgekommen ist und nicht beseitigt wird, kann ein Anspruch entstehen", erklärt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale Bayern beschäftigt für diesen Bereich keinen Experten. Wichtig: Mängel müssen zunächst beim Reiseveranstalter gemeldet werden, er muss die Chance bekommen, sie zu beheben. Buttler rät, von Anfang an Beweise zu sammeln.
"Es bietet sich an, Fotos oder Videos zu machen und die Beschwerde schriftlich einzureichen. " Auch andere Urlauber könnten angesprochen werden. Sie könnten später als Zeugen dienen. Wichtig ist auch, die richtigen Ansprechpartner zu kennen.
Der Anspruch richtet sich immer gegen den Vertragspartner. Bei Pauschalreisen also gegen den Reiseveranstalter. Deshalb muss im vorliegenden Fall auch der Veranstalter zahlen und nicht das Hotel direkt. Das ist dabei nur die "verlängerte Hand" des Veranstalters.
Bei Individualreisen sieht das anders aus: Hier müssen sich Urlauber direkt an das selbst gebuchte Hotel wenden. Liegt das im Ausland, kann es bei Klagen schnell teuer werden.
"Da braucht es einen Anwalt vor Ort und einen Dolmetscher. Das kann sehr kostspielig sein", sagt Buttler. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vorher eine Deckungszusage einholen. Das hängt davon ab, wie schwer die Mängel wiegen.
Hygienische Probleme, die einen Hotelwechsel erzwingen, fallen anders ins Gewicht als ein vorübergehend geschlossener Pool.
"Da spielt auch eine Rolle, wie teuer die Reise war und welchen Standard ich erwarten kann. Bei teureren Reisen stören Kleinigkeiten schon eher", so Buttler. Auch die Reisedauer zählt: "Wenn ein Flug um einen Tag verschoben wird, fällt das bei einer 4-Tages-Reise mehr ins Gewicht als bei einer längeren.
" Der Kos-Urlauber bekam fast 1.000 Euro zurück. Aber nur weil einmal alle Liegen belegt sind, bekommt man noch nicht automatisch ein Teil seines Geldes wieder. Laut Amtsgericht Hannover muss der Reiseveranstalter ein angemessenes Verhältnis zwischen Gästen und freien Liegen garantieren. Das kann bedeuten, auch mal keine Liege zu bekommen – beim nächsten Mal aber die Chance auf eine zu haben.
Erst die "Dauerreservierungen" und die Duldung durch das Hotel haben im Fall der Familie auf Kos die Nutzung der Liegen unmöglich gemacht.
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