Oft sind Betriebskosten nicht korrekt. Eine Überprüfung lohnt sich.
Der Berliner Mieterverein weist darauf hin: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch Bewirtschaftung des Gebäudes entstehen. Weder Verwaltungskosten, noch Instandsetzungskosten. „Sonstige Betriebskosten“ müssen ausdrücklich bezeichnet sein.
Ist die Abrechnung nicht korrekt, sollten Einwendungen geltend gemacht werden. Dafür genügt es nicht, einfach nur Widerspruch einzulegen. Vielmehr sind Einwendungen begründet darzulegen. Gegebenenfalls ist hierfür Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung erforderlich. Darauf haben Mieter Anspruch. Verweigert das der Vermieter, können Mieter Nachforderungen zurückbehalten, bis Einsicht gewährt wird.
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