Wieder stand der Autofahrer vor Gericht, der auf der Landsberger Allee die elfjährige Louisa überfahren hatte. Für die Eltern endete der Prozess enttäuschend.
Acht Monate nach dem ersten Prozess ist am Dienstag der Tod der elfjährigen Louisa zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt worden – diesmal im Kriminalgericht Moabit. Louisas Vater hatte Berufung gegeneingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 61-jährigen Jürgen H. wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und zwei Jahren Fahrerlaubnissperre verurteilt.
Jürgen H. legte nach der Entscheidung von Louisas Vater ebenfalls Berufung ein: „Ich bin kein Totschläger und Mörder“, lässt er am Dienstag seine Verteidigerin erklären. Im Wesentlichen hatte bereits das Amtsgericht das Geschehen geklärt. Aber die Frage, warum H. nach eigenem Bekunden die vier gut sichtbaren roten Ampellichter für grün hielt – „Sonst hätte ich natürlich gebremst!“ – blieb offen.
Angesichts der bekannten Faktenlage schlägt die Vorsitzende Richterin vor, die Berufung auf die Frage des Strafmaßes zu beschränken. Ebenso wie das Amtsgericht sehe sie anhand der Akten keine Anhaltspunkte, nach denen der Angeklagte wegen Totschlags oder Mordes verurteilt werden könnte. Aber Louisas Vater, der Spenden für die Berufungsverhandlung gesammelt hatte, lehnt den Vorschlag nach Rücksprache mit seiner Anwältin ab: „Wir sehen die Aktenlage anders.
Fünf Zeugen aus anderen Autos sind sich einig, dass die roten Autoampeln gut sichtbar waren. Ein 70-Jähriger, der auf der Mittelspur vor der Ampel wartete, berichtet von einem Brummen, das er durch die geschlossenen Autofenster gehört habe. Was dann geschah, „das werde ich nicht mehr los. Es war grausam.“Ein Sachverständiger geht anhand der Zeugenaussagen und Spuren davon aus, dass der Audi mit 65 bis 70 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50 über die Ampel fuhr.
Das Gericht sieht das ebenso: Die Berufung wird verworfen, es bleibt bei der Bewährungsstrafe. Die Fahrerlaubnis kann H. frühestens in sechs Monaten neu beantragen. Es sei denn, das Urteil wird nicht rechtskräftig, weil die Nebenkläger in Revision gehen.
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