Nicht alles, was der Arbeitgeber gerne wissen möchte, darf er im Bewerbungsgespräch auch erfragen. Wo das Recht Grenzen setzt.
Nicht alles, was der Arbeitgeber gerne wissen möchte, darf er im Bewerbungsgespräch auch erfragen. Wo das Recht Grenzen setzt.Den bestmöglichen Eindruck beim Gegenüber hinterlassen - das hat beim Bewerbungsgespräch für den Bewerber oberste Priorität. Er will die Fragen des potenziellen Arbeitgebers umfassend und zufriedenstellend beantworten. Doch aufgepasst: Diese können durchaus auch zu weit gehen.
Nina Becker ist sehbehindert. Die junge Frau steht für eine inklusive Gesellschaft, packt Dinge an und will anderen Menschen mit Behinderung helfen.Auch die allgemeine Nachfrage bezüglich bestehender Vorstrafen ist nicht erlaubt. Nur nach einschlägigen Vorstrafen darf sich der Einstellende erkundigen, wenn diese für die freie Stelle relevant sind - zum Beispiel nach Verkehrsdelikten bei einem Lastkraftwagenfahrer.
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