BGH bestätigt: Amazon-Prime-Preiserhöhung vor 4 Jahren unwirksam

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BGH bestätigt: Amazon-Prime-Preiserhöhung vor 4 Jahren unwirksam
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Amazon musste den Preis für Prime-Abonnements unzulässig erhöhen. Der Bundesgerichtshof erklärte die entsprechende Preisanpassungsklausel für unwirksam, da sie das Transparenzgebot verletzt. Betroffene Kunden können eine Rückzahlung beantragen.

Die Preiserhöhung von Amazon Prime vor vier Jahren ist vom Bundesgerichtshof als unwirksam eingestuft worden. Amazon hatte den Preis ohne explizite Zustimmung der Kunden von 69 auf 89,90 Euro erhöht.

Die Preisanpassungsklausel verstoße gegen das Transparenzgebot, da die Rechte der Kunden bei einer Preiserhöhung nicht ausreichend klar definiert waren. Amazon hat angekündigt, den Beitrag für Altkunden vorübergehend auf den alten Preis zu senken und informiert Betroffene rechtzeitig. Kunden können eine Rückzahlung fordern, allerdings unter Einhaltung der Verjährungsfristen (letzte drei Jahre). Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Klausel geklagt und erhielt Recht bis zum höchsten Gericht.

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