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Die Verurteilung eines Mannes wegen einer islamistisch motivierten Messerattacke in einem ICE in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts München unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Der dritte Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten.
Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an. Wie das Oberlandesgericht jedoch feststellte, war der seit 2014 in Deutschland lebende Mann beim Begehen der Tat voll schuldfähig."Das Gericht hat zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Angeklagte eine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht hat, um einer Bestrafung zu entgehen", erklärte der BGH in seiner Mitteilung.
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