BGH entscheidet über Transparenz bei Online-Bewertungen Yelp Bewertungsportale BGH
Dürfen Bewertungsportale automatisch Bewertungen filtern, wenn laut Algorithmus Verdacht auf eine Fälschung besteht? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte eine Fitnessstudio-Betreiberin.Geklagt hatte die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding, Renate Holland. Sie betreibt im Raum München mehrere Fitnessstudios und findet, dass sie vom Bewertungsportal Yelp unfair benotet wurde. Bei Yelp können Nutzer bis zu fünf Sterne vergeben.
Die meisten positiven Bewertungen wurden jedoch bei der Gesamtnote nicht mitberücksichtigt. Sie wurden von einer Software automatisch aussortiert. Dieses Vorgehen hält die Studiobetreiberin für geschäftsschädigend und rechtswidrig."Wenn die guten Bewertungen die schlechten überwiegen, dann kommt ja ein gutes Ergebnis heraus. Und ich finde, das muss das Ergebnis einfach widerspiegeln", sagt Holland.
Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland kämpft seit Jahren gegen das Bewertungsportal Yelp. Sie sagt: Das Portal verzerre Bewertungen zu ihren Ungunsten.Yelp wiederum hält das Bewertungsverfahren für legitim. Es gehe darum, gefälschte Bewertungen herauszufiltern.
Ob eine Bewertung ins Gesamtergebnis einfließt oder nicht, entscheiden also nicht Mitarbeiter von Yelp. Sondern das läuft automatisiert ab- mit Hilfe eines Algorithmus. Wie dieser im Detail funktioniert, will Yelp nicht preisgeben. Sonst wären manipulierte Bewertungen noch einfacher zu erstellen, argumentiert das Unternehmen.
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