BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon-Prime data-manual=title

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Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Betroffen sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. data-manual=googleTeaserText

Der Bundesgerichtshof hat geprüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Betroffen sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Prime aus dem Jahr 2022 ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge unwirksam.

Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot. -Sitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht.

„Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren“, teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.

Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Der Dienst bietet unter anderem schnellen und kostenlosen Versand sowie Video- und Musik-Streaming. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging dagegen gerichtlich vor. Ihren Angaben nach sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.

Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen wollte sich Amazon nun in Karlsruhe am BGH wehren – jedoch ohne Erfolg.

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