Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagen. Uber beschwert sich über die Regelung, die „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“ sei.
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert. Der Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Damit unterlag ein über Uber X tätiges Unternehmen im Streit mit einer Kölner Taxigenossenschaft.
Die Vorgabe verstößt nach Auffassung der Karlsruher Richter weder gegen Mietwagen müssen nach Ausführung eines Beförderungsauftrags unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Das hat der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in KarlsruheAnlass war ein Vorfall vom Januar 2023: Ein Fahrer hatte sein Fahrzeug nach dem Absetzen eines Fahrgastes zwölf Minuten lang auf dem Breslauer Platz in Köln abgestellt, bevor er sich in der Uber-App abmeldete. Die klagende Taxigenossenschaft sah darin einen Verstoß gegen die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Rückkehrpflicht.
Taxis dürfen an ausgewiesenen Halteplätzen auf Fahrgäste und Aufträge warten, Fahrzeuge von Mietwagendiensten wie Uber und Bolt müssen jedoch stets nach abgeschlossener Fahrt zum Firmensitz zurückkehren. Der BGH bestätigte mit dem Urteil die Entscheidung des Kölner Landgerichts und wies die Revision des Mietwagendienstes ab. Der Senat sah keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1989 einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit verneint, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Auch mit Blick auf die 1994 ins Grundgesetz aufgenommene Staatszielbestimmung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Eine Prüfung am Maßstab der europäischen Niederlassungsfreiheit lehnte der Senat ab, weil der Sachverhalt keinen grenzüberschreitenden Bezug aufweise. Damit muss die Regelung auch nicht an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 in der Sache „Prestige and Limousine“ gemessen werden. Der EuGH hatte damals entschieden, dass Mietwagen und Taxis grundsätzlich gleich behandelt werden müssen.
Uber hatte die aus den frühen 1980er Jahren stammende Regelung im Vorfeld scharf kritisiert. Ein Sprecher erklärte nach dpa-Angaben, die Rückkehrpflicht sei „ökonomischer und ökologischer Irrsinn", erzeuge massenhaft Leerkilometer und verursache unnötigen Verkehr, Lärm und Emissionen. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen verteidigte die Vorgabe dagegen als marktordnendes Instrument.
Geschäftsführer Michael Oppermann verwies laut dpa darauf, dass Taxis als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge besonderen Pflichten unterlägen, etwa der Annahme auch unrentabler Aufträge. Ähnlich äußerte sich demnach Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag: Taxis dürften keinem „ruinösen Wettbewerb“ durch Anbieter ohne vergleichbare Pflichten ausgesetzt werden. In Deutschland sind nach Angaben der IHK Rheinhessen rund 50.000 Taxis und 45.000 Mietwagen zugelassen. Die Branche befördert jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste und setzt dabei etwa fünf Milliarden Euro um.
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