BGH-Urteil: Schreibarbeit im KZ war Beihilfe zum Massenmord

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BGH-Urteil: Schreibarbeit im KZ war Beihilfe zum Massenmord
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Es könnte das letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde in Deutschland gewesen sein. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen eine KZ-Sekretärin.

Kann sich auch eine zivile Sekretärin in einem Konzentrationslager mitschuldig am Massenmord im Nationalsozialismus gemacht haben? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung im Fall einer früheren Schreibkraft des KZ Stutthof bei Danzig mit einem eindeutigen Ja beantwortet. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe . Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard F.

Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden Zustand der Gefangenen. Keine neutrale Arbeit als Sekretärin Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, sodass ihre Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.

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