Prozesse: BGH vor wichtiger Weichenstellung bei Diesel-Klagen
Droht den Autobauern eine neue Klagewelle im Dieselskandal? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem März könnte dafür der Auslöser sein - aber die große Frage ist, wie die deutschen Gerichte nun damit umgehen. Sie warten gespannt darauf, welche Linie der Bundesgerichtshof vorgibt. Heute verhandelt der Karlsruher „Dieselsenat“ drei Musterfälle. Ob gleich im Anschluss ein Urteil verkündet wird, ist offen.
Der EuGH hängt die Latte nun deutlich niedriger: Nach seinem Urteil kann schon der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik ausreichend sein, um Schadenersatz-Ansprüche auszulösen. Zwar sei es Sache der jeweiligen EU-Staaten, dafür die Modalitäten festzulegen.
Schon im VW-Abgasskandal war es so, dass Betroffene zwar berechtigt waren, den Kauf rückabzuwickeln. Auf den Preis des Autos mussten sie sich aber dessen Nutzung anrechnen lassen - wer viel gefahren ist, bekommt wenig oder gar nichts mehr. Dafür ist das Auto weg, ein neues unter Umständen teuer. Zu klagen war also nicht für jeden attraktiv. Die meisten Gerichtsverfahren endeten deshalb mit einem Vergleich.
- Einmal geht es um einen Mercedes-Diesel mit einem Thermofenster und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Hier führt die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Schadstoffausstoß. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Verbrennung von Abgasen direkt im Motor je nach Außentemperatur zeitweise gedrosselt wird. Unabhängig vom Hersteller sind Thermofenster bei Diesel-Autos weit verbreitet.
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