BGH-Urteil: Volkswagen muss keine Leasingraten im Dieselskandal zurückzahlen
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit verneinte der BGH Ansprüche von Kunden und bestätigte seine bisherige Rechtsprechung.
Bereits im September hatte das Gericht mit Blick auf eine Klage gegen Audi entschieden, dass Leasingnehmer trotz der Manipulationssoftware bei den Dieselmotoren keinerlei Anspruch auf Erstattung ihrer Beiträge hätten. Begründet wurde dies damit, dass der Wert der Nutzung des Wagens den vereinbarten Leasingzahlungen entspreche.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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