Weil sie ein jesidisches Mädchen verdursten ließ, wurde die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. im Jahr 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der BGH verlangt nun eine Prüfung dieses fehlerhaften Rechtsspruchs. Urteil Jesiden IslamischerStaat
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Das Mädchen starb an einem Tag im August oder September 2015, als Höchsttemperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten erreicht wurden.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
BGH: Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werdenDas Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. verhandeln. Sie soll dem Sterben eines versklavten Kinds im Irak tatenlos zugesehen haben. Das Münchner Urteil enthalte Rechtsfehler, so der Bundesgerichtshof.
Weiterlesen »
Strafe für Gladbach-Star Bensebaini fix nach Schiedsrichter-BeleidigungNach seinem Ausraster inklusive Schiedsrichter-Beleidigung verhängt das DFB-Sportgericht eine Sperre gegen Ramy Bensebaini von Borussia Mönchengladbach.
Weiterlesen »
Schlechte Nachrichten kurz vor Anpfiff: FC Bayern bekommt Strafe für Paris-HinspielDer FC Bayern München ist für das Verhalten seiner Fans beim Achtelfinal-Hinspiel in der Champions League bei Paris...
Weiterlesen »
Bürgermeisterin bekam weniger Geld, weil sie eine Frau istWeil sie weniger Geld als ihre männlichen Nachfolger erhielt, zieht die ehemalige Bürgermeisterin vom baden-württembergischen Müllheim vor Gericht. Nun hat ihre Klage Erfolg: Astrid Siemens-Knoblich sei benachteiligt worden, weil sie eine Frau ist, sagen die Richter. Die Stadt sieht das jedoch ganz anders.
Weiterlesen »