BILD erklärt den Diesel-Schock - 45 000 VW-Einzelklagen laut Gericht verjährt!
Fast eine halbe Million Dieselfahrer unterstützen die Klage gegen VW wegen manipulierter Software. Könnte es zum Vergleich kommen?Weil „umfassend in sämtlichen Medien“ seit 2015 über den VW-Dieselskandal berichtet wurde, sei es „nicht vorstellbar“, dass „ein in Deutschland lebender Kunde des Konzerns hiervon keine Kenntnis gehabt haben sollte“.
Heißt: Die dreijährige Verjährungsfrist begann am 31. Dezember 2015 und endete exakt drei Jahre später. Sprich: am 31. Dezember 2018. Spätere Klagen seien unwirksam.Ein VW-Sprecher zu BILD: „Aus Sicht von Volkswagen können alle Klagen, die 2019 bei den Gerichten eingegangen sind, allein der Verjährung wegen schon keinen Erfolg haben. Nach der Veröffentlichung der ad hoc Mitteilung am 22.
„Die Auffassung des OLG München ist furchtbar umstritten. Entscheidend ist die Frage, ob es für die Verjährung auf die öffentliche Berichterstattung zum Dieselskandal im Jahr 2015 ankommt.“ Ohnehin seien nur Dieselfahrer betroffen, die sich nicht an der Musterfestellungsklage beteiligt und individuell in 2019 eine Klage eingereicht hätten – mehr als 470 000 Autobesitzer haben sich ihr angeschlossen. Und Jahn erklärt: „Es ist noch kein Urteil.“ Man müsse auch abwarten, was der Bundesgerichtshof zur Verjährung entscheidet.
Verbraucherschützer und Anwälte von Opfern des Dieselskandals argumentieren, dass VW erst 2016 seine Kunden informierte. Dieselfahrer hätten zuvor eigenständig die Volkswagen-Websiten besuchen müssen, um zu prüfen, ob ihr Fahrzeug manipuliert sein könnte.
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