Halle - Er hätte einen Nazi-Spruch nicht verwendet, wenn er dessen Verbot gekannt hätte - so beteuert Thüringens AfD-Chef vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders.
- Er hätte einen Nazi-Spruch nicht verwendet, wenn er dessen Verbot gekannt hätte - so beteuert Thüringens AfD-Chef vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht das komplett anders.
Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg gehalten hat. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so die Sprecherin. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit.
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