Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Diese Frühlingsblumen dürfen nicht gepflückt werden

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Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Diese Frühlingsblumen dürfen nicht gepflückt werden
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Der Februar in Deutschland war mild. Wagt der Winter im März noch einmal ein Comeback? Experte Dominik Jung wirft einen Blick auf das Wetter.

Die Verlockung ist groß, bei einem Spaziergang ein paar Frühlingsblumen mit nach Hause zu nehmen. Aber es droht ein saftiges Bußgeld. Denn viele stehen unter Artenschutz.. Der eine oder andere dürfte bei einem Spaziergang Schneeglöckchen und weitere Boten des Frühlings bemerken. Die Verlockung ist groß, ein Stück der blühenden Natur mit ins eigene Wohnzimmer zu nehmen.

Wer die Frühlingsblumen dennoch pflückt, muss mit einem teils hohen Bußgeld rechnen, das je nach Bundesland variiert. Eine Übersicht vonThüringen: mind. 75 Euro bis 10.000 EuroUnd nicht nur das Schneeglöckchen zählt zu den Frühlingsblumen der geschützten Arten.

Und der Bund für Naturschutz in Bayern e.V. ergänzt: „In der freien Natur dürfen wilde Weidenkätzchen-Zweige zwischen dem 1. März und dem 30. September nach dem Naturschutzgesetz nicht abgeschnitten werden“. Das geht auf Paragraf 39, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zurück. Weidenkätzchen werden oft als Osterdekoration aufgestellt.

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