In Brandenburg wurden der Polizei bisher keine Fälle bekannt, bei denen das russische Symbol 'Z' öffentlich verwendet wurde. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte mögliche strafrechtliche Konsequenzen angekündigt, wenn das Zeichen verwendet wird, weil dies den Anfangsverdacht einer Straftat erfülle.
Bisher kein Fall des verbotenen russischen Symbols"Z" dpaIn Brandenburg wurden der Polizei bisher keine Fälle bekannt, bei denen das russische Symbol"Z" öffentlich verwendet wurde. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hatte mögliche strafrechtliche Konsequenzen angekündigt, wenn das Zeichen verwendet wird, weil dies den Anfangsverdacht einer Straftat erfülle.
Strafbar könnte es nach Angaben des Ministeriums wegen eines Aufstachelns zum Verbrechen der Aggression sowie einer Belohnung und Billigung von Straftaten sein. Damit drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft beziehungsweise bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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