Das Landgericht Halle verhandelt darüber, ob sich Björn Höcke durch das Verwenden einer verbotenen Nazi-Parole strafbar gemacht hat. Der AfD-Politiker will noch selbst aussagen.
Das Landgericht Halle verhandelt darüber, ob sich Björn Höcke durch das Verwenden einer verbotenen Nazi-Parole strafbar gemacht hat. Der AfD-Politiker will noch selbst aussagen.Das Landgericht Halle verhandelt ab heute, ob der AfD-Politiker Björn Höcke sich durch das Verwenden einer Nazi-Parole strafbar gemacht hat.
Das Gericht müsse feststellen, ob die von Höcke verwendete, leicht abgewandelte SA-Parole "erlaubt und von der Meinungsfreiheit gedeckt" sei, so ZDF-Reporterin Ann-Kathrin Jeske.Schon vor dem ersten wichtigen Tagesordnungspunkt - der Verlesung der Anklage - stellten Höckes Verteidiger so viele Anträge, dass es erst nach vier Stunden zur Verlesung kam.
Ob er diese Argumentation auch vor Gericht nutzen wird, dürfte sich am kommenden Dienstag zeigen. Dann will Höcke seinen Verteidigern zufolge umfassend aussagen. Das Gericht plant dazu eineinhalb Stunden ein.Einbeziehen in die Frage, was Höcke über die Herkunft der SA-Parole wusste, dürfte das Gericht Höckes Ausbildung und langjährige Arbeit als Geschichtslehrer. Der AfD-Politiker hat den Spruch allerdings nicht genauso benutzt wie die SA.
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