Björn Höcke: Verteidiger stellen im Prozess wegen Nazi-Parole weitere Anträge

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Vor dem Landgericht Halle forderten Höckes Verteidiger, die Teilnehmer des Stammtisches als Zeugen zu vernehmen. Ein Urteil könnte trotzdem noch heute gesprochen werden.

Vor dem Landgericht Halle forderten Höckes Verteidiger, die Teilnehmer des Stammtisches als Zeugen zu vernehmen. Ein Urteil könnte trotzdem noch heute gesprochen werden.wegen der Verwendung einer Nazi-Parole haben seine Verteidiger zahlreiche Anträge gestellt. Am Mittwoch forderten sie vor dem Landgericht Halle, die Teilnehmer des Stammtisches zu ermitteln und als Zeugen zu vernehmen.

Seine Verteidiger wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halteJa, ich möchte über weitere Beiträge informiert werden.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Insofern spricht bislang nichts dagegen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Möglich ist auch eine Urteilsverkündung. Der Vorsitzende Richter Stengel sagte: „Bei dem Wetter hier drinzusitzen, ist ja nicht das Schlechteste.“ Für Mittwoch war Hitze in Halle vorhergesagt. Im ersten Prozess gegen Höcke hatte er das Urteil um 19 Uhr gesprochen.

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